Konzept Lernen auf Distanz

Konzept zum Lernen auf Distanz

auf Grundlage der Arbeitsergebnisse der Gremiengruppen

Stand: 16.11.2020

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1.        Präambel

2.        Der rechtliche Rahmen für das Lernen auf Distanz

3.        Definition von Präsenz-Distanz- und Distanzunterricht

4.        Verpflichtungserklärungen

4.1       Die Lehrkräfte

4.2       Die Schülerinnen und Schüler

4.3       Die Eltern

4.4       Die Schulleitung

4.5       Der Schulträgers

5.        Methoden

5.1       Sozialformen

5.2       Aufgabenformate

6.        Allgemeines Leistungsbewertungskonzept für das Lernens auf Distanz

6.1       Sonstige Mitarbeit

6.2       Schriftliche Lernzielkontrollen

7.        Fortbildungen

8.        Evaluation

9.        Anhänge

            Anhang 1: Nützliche Tipps für die Videokonferenz

            Anhang 2: Kontrakt zwischen Schülern, Lehrern und Eltern

Anhang 3: Lernen auf Distanz: Mögliche Szenarien

       Präambel

Seit Beginn des Schuljahres 2020/21 gilt an allen Schulen in NRW der Grundsatz, dass der Unterricht in Präsenzform den Regelfall darstellt. Dieser Grundsatz basiert auf dem Recht auf Bildung und Erziehung aller Kinder und jungen Menschen. Gleichwohl muss bei der Rückkehr zum Unterricht nach Stundentafel der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten gewährleistet sein.

Als Schule werden wir jederzeit unserem Bildungsauftrag nachkommen und einen Schulbetrieb sicherstellen, der an das Infektionsgeschehen in Corona-Zeiten angepasst ist. In Situationen, in denen der Präsenzunterricht aus unterschiedlichen Gründen nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird Distanzunterricht erteilt. Das Lernen auf Distanz beinhaltet Elemente des „Digitalen Lernens“, aber auch der konventionellen Aufgabenübermittlung zum Selbststudium mit anschließender Kontrolle und/oder Thematisierung in einer „Digitalen Unterrichtsstunde“.

Der zeitliche Umfang des Lernens auf Distanz muss im vollen Umfang der Stundentafel der jeweiligen Jahrgangsstufe entsprechen. Alle Fächer sind hiervon betroffen.

  • Lernen auf Distanz findet im genauen Zeitkontingent des Stundeplans statt und schafft so Struktur und Planungssicherheit.
  • Lernen auf Distanz findet in Form von Wochenarbeitsplänen statt, die von „Digitalen Unterrichtsstunden“ begleitet werden. Die „Digitalen Unterrichtsstunden“ sind in den vorgesehenen Unterrichtsstunden zu terminieren. Die Wochenarbeitspläne werden den Schülerinnen und Schüler mit Beginn der Arbeitsphase übermittelt.

Mit den folgenden allgemeinen Vereinbarungen soll für das Lehren und Lernen auf Distanz ein hohes Maß an Planungssicherheit und Klarheit für alle beteiligten erreicht werden.

Für die fachunterrichtlichen Aspekte sind die einzelnen Fachkonferenzen zuständig.

2.        Der rechtliche Rahmen für das Lernen auf Distanz

„Mit der geplanten Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch deren Eltern Rechtssicherheit im Umgang mit der neuen Form des Unterrichts: (https://url.nrw/Verordnungsentwurf-Distanzunterricht).

Die Verordnung soll nach Zustimmung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft treten und wird zur Unterstützung der Schulen ergänzt durch eine pädagogisch-didaktische Handreichung. Die Schulen werden gebeten, die Verordnung im Vorgriff anzuwenden. Wichtige Eckpunkte lauten:

· Distanzunterricht findet im Umfang des Präsenzunterrichtes statt. Dies gilt für die Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte.

· Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.

· Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.

· Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.

· Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.

· Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.“

aus der Schulmail vom 3. August 2020 zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Faktenblatt%20angepasster%20Schulbetrieb%20Schuljahresbeginn%202020%2021.pdf

Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021

3.        Definition von Präsenz-Distanz- und Distanzunterricht

Im Wesentlichen werden zwei Unterrichtsszenarien unterschieden, die je nach Stand des Infektionsgeschehens eingesetzt werden:

Unter Lernen in Präsenz-Distanz versteht man in der Regel die Umsetzung von Unterrichtsvorhaben mit einem verlässlichen Anteil an Präsenzunterricht in Kombination mit Distanzunterricht.

Das Lernen im Distanzunterricht bezeichnet die Umsetzung von Unterrichtsvorhaben im „reinen Distanzunterricht“. Diese Form des Unterrichts wird wirksam, wenn es zu einer Schulschließung kommt, einzelne  Lerngruppen nicht von der Fachlehrkraft unterrichtet werden können oder wenn einzelne Lerngruppen oder Schüler nicht am Unterricht teilnehmen dürfen.

Für das Distanzlernen wird ein pädagogischer und organisatorischer Plan vorausgesetzt, wobei der Distanzunterricht von den beteiligten Lehrkräften pädagogisch-didaktisch begleitet wird. Es gelten dabei die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums und die schuleigenen Curricula und Vorgaben auf Grundlage des §29 des Schulgesetzes NRW. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Distanzlernen teilzunehmen.

4.        Verpflichtungserklärungen

4.1       Die Lehrkräfte

verpflichten sich zur

  • Einführung der Schüler*innen in die Tools und Arbeitsweisen mit TEAMS
  • Erläutern die Leistungsbewertungskriterien für das Lernen auf Distanz
  • Benachrichtigung der Eltern bei zweimaliger Nichtpräsenz an den Onlineveranstaltung bzw. zweimalig nicht gemachten Aufgaben
  • Die Lehrkraft verpflichtet sich zur Akzeptanz einer zeitlichen Beschränkung der Sichtungsverpflichtung von Informationen und Aufgaben durch Schülerinnen und Schüler bei TEAMS (montags 7:50 Uhr bis freitags 16:00 Uhr unabhängig davon, um welche Form des Unterrichts es sich handelt), auch wenn sie Material außerhalb dieser Zeiten auf TEAMS einstellt
  • Erreichbarkeit bei TEAMS während der im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtsstunden der Lerngruppe
  • Beratung, Feedback und Korrekturen auf Grundlage von Fachkonferenzbeschlüssen
  • Beratung, Feedback, Korrekturen und Notenbekanntgaben in privaten Kanälen

4.2       Die Schülerinnen und Schüler

verpflichten sich zur

  • Teilnahme an den Videokonferenzen
  • Einhaltung der eigenen Arbeitszeiten
  • angemessenen und eigenverantwortlichen Arbeitshaltung
  • unverzüglichen Problemmeldung bei der zuständigen Fachlehrkraft
  • tägliche Einsichtnahme von montags bis freitags in die Lerngruppenkacheln bei TEAMS (auch in den Phasen von Präsenzunterricht)

4.3       Die Eltern

verpflichten sich zur

  • Schaffung eines Ruheraums zum Arbeiten
  • schriftlichen Entschuldigung ihrer Kinder bei Versäumnissen bei der Klassenleitung
  • Unterstützung bei der Schaffung eines häuslichen Organisationsrahmens basierend auf einen leistungsfähigen Internetzugang und einer angemessenen technischen Ausstattung
  • absoluten Einhaltung des Datenschutzes, indem sie TEAMS als einen „virtuellen Unterrichtsraum“ akzeptieren, zu dem Eltern keinen Zutritt haben. Der Account ist ausschließlich der Account der Schüler. Auf Einladung der Lehrkräfte kann der Account auch zu Beratungszwecken etc. genutzt werden.

4.4       Die Schulleitung

verpflichtet sich zur

  • Verankerung der Onlinestunden im Stundenplan der Lerngruppe
  • Fortführung des Vertretungsplans mit dem Hinweis auf Distanzlernen
  • Verantwortlichkeit in der Planung auf Grundlage der Vorgaben
  • Transparenz durch umfassende Informationen
  • Implementation von Patensystemen (Paten für die Klassen 5 und 6, die Workshops für die Schülerinnen und Schüler anbieten)

4.5       Der Schulträgers

            verpflichtet sich zur

  • Bereitstellung von geeigneten Endgeräten
  • Versorgung des Schulraums mit einer angemessenen technischen Ausstattung

5.        Methoden

Vorab sei hier zu erwähnen, dass der Methodenbegriff nicht eindeutig belegt ist. Die einen verstehen darunter Sozialformen und  die anderen Aufgabenformate oder sogar Arbeitsstrategien von Schülerinnen und Schüler. Im Folgenden findet eine Fokussierung auf Sozialformen und Aufgabenformate statt.

5.1       Sozialformen

Die Sozialformen im Distanzunterricht weichen im Wesentlichen nicht von den Sozialformen im Präsenzunterricht ab.

  • Unterrichtsgespräch im Rahmen von Videokonferenzen
  • Einzelarbeit
  • Partnerarbeit in eingerichteten Kanälen
  • Gruppenarbeit in eingerichteten Kanälen

5.2       Aufgabenformate

Die möglichen Aufgabenformate sind fachspezifisch und der Jahrgangsstufe entsprechend auszuwählen. Eine besondere Berücksichtigung können hier Aufgabenformate finden, die besonders geeignet für den Einsatz von digitalen Endgeräten geeignet sind.

6.        Allgemeines Leistungsbewertungskonzept für das Lernen auf Distanz

6.1       Sonstige Mitarbeit

Die Bewertung der Mitarbeit in den Videokonferenzen erfolgt auf Grundlage der Leistungsbewertungskriterien im Präsenzunterricht.Zu beachten ist hier jedoch zwingend notwendig, ob alle Schülerinnen und Schüler dieselben Voraussetzungen zur aktiven Teilnahme an den Videokonferenzen haben.

Partnerarbeit und Gruppenarbeit werden prozessorientiert bewertet. Hierzu ist es nötig, dass die Fachlehrkraft selbst Mitglied im Kanal ist und Einsicht auf den Verlauf der Arbeit hat. Die Aufteilung der Arbeit sowie die individuelle Einzelleistung in kooperativen Arbeitsphasen müssen erkennbar bleiben und in der Benotung berücksichtigt werden.

Vor Einrichtung einer kooperativen Arbeitsphase sind die Bewertungskriterien darzulegen.

6.2       Schriftliche Lernzielkontrollen

Als Vorbereitung auf die schriftlichen Lernzielkontrollen kann mit Tests mit der Testfunktion bei TEAMS gearbeitet werden. Dieser Test gibt direktes Feedback zum derzeitigen Leistungsstand und ist daher ein geeignetes Diagnoseinstrument im Vorfeld der schriftlichen Lernzielkontrolle.

In der Regel gilt, dass schriftliche Lernzielkontrollen in der Schule erfolgen. Hierzu werden die entsprechenden Lerngruppen in die Schule geholt.

7.        Unterstützungsmaßnahmen

Die Fachkonferenzen erhalten Hilfestellung durch die Didaktische Leiterin und die Aufgabenfeldkoordinatorinnen und –koordinator. Diese erstellen eine Sammlung geeigneter Aufgabenformate mit entsprechenden Leistungsbewertungskriterien und Best-Practise-Beispielen. Sie sind Ansprechpartnerinnen und –partner und begleiten den Schulentwicklungsprozess durch Beratung und SchiLf-Tage.

Die digitale Task Force unterstützt die Lehrkräfte mit Mikrofortbildungen im Nachmittagsbereich und ist an ausgewiesenen Tagen für individuelle Probleme ansprechbar.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Schulung in TEAMS im Rahmen des Unterrichts bzw. an Projekttagen oder Patennachmittagen.

Für Eltern sollen Unterstützungsangebote durch externe Anbieter und Internet-Informationsangebote erhalten. Die erste Unterstützung erfolgt am Kennlerntag in der Schule durch eine Anmeldung und Einweisung in TEAMS.

(https://www.youtube.com/playlist?list=PLrjyRwm0bfX-J8a2QQyM8lPjfD5tuRia5)

8.        Evaluation

  • halbjährlich durch stufenbezogene Edkimo-Abfrage
  • Austausch nach jeder (Teil-)Schließung
  • Evaluation der Umsetzbarkeit des Konzeptes mit entsprechender Korrektur nach jeder (Teil-)Schließung

9.        Anhänge

Anhang 1: Damit die Videokonferenz gut klappt: Tipps für Schüler*innen

Anhang 2: Kontrakt zwischen Schülern, Lehrern und Eltern

Anhang 3: Szenarientabelle

Anhang 1: Nützliche Tipps für die Videokonferenz

Damit die Videokonferenz gut klappt:

Tipps für Schüler*innen

Vorbereitung

  1. Bitte plant Vorbereitungszeit ein!
  2. Denn: Bevor es losgeht, müsst ihr euer Handy/euren Computer auf die Konferenz vorbereiten:
  • Ist die notwendige App geladen?
  • Über welchen Browser müsst ihr euch einloggen (z. B. Google Chrome oder Firefox)?
  • Akku geladen? Ansonsten ans Stromnetz anschließen!
  1. Es funktioniert nicht? Kein Problem: Überprüft bitte, ob es mit einem anderen Browser geht. Diese könnt ihr einfach aus dem Internet laden. Ihr seht: Ihr braucht etwas Zeit im Vorfeld.
  2. Sucht euch einen Ort aus, wo ihr gut sitzt und ungestört arbeiten könnt. Legt euch Papier und Stift bereit, damit ihr schreiben könnt.
  3. Achtet bitte auf gute Lichtverhältnisse: Wenn die Kamera an sein soll, dann sollte das Fenster nicht hinter euch sein, damit eure Gesichter gut gesehen werden können.
  4. Informiert eure Geschwister und/oder Eltern, dass ihr eine Videokonferenz macht, damit ihr  möglichst nicht gestört werdet.
  5. Loggt euch in die Konferenz ein, sobald ihr dazu aufgefordert werdet.
  6. Checkt, ob man euch hören und/oder sehen kann.
  7. Orientiert euch im Programm: Ton an/aus. Bild an/aus. Teilt euren Bildschirm oder andere Seiten nur, wenn dies verlangt wird.
  8. Es geht los: Stellt eure Fragen zunächst am besten im Chatfenster. So wird vermieden, dass alle gleichzeitig reden. Traut euch!
  9. Wenn Ihr sprechen möchtet, hebt die Hand und wartet bis ihr aufgerufen werdet.

Wichtig: Nehmt keinen Ton und kein Bild oder Video auf! Behandelt andere mit Respekt!

Nachbereitung

  1. Schließt das Programm.
  2. Überprüft Notizen und Aufgaben.
  3. Überlegt, ob alles gut gelaufen ist, und sagt mir, was verbessert werden kann.

Anhang 2: Kontrakt zwischen Schüler, Lehrern und Eltern

Wir machen uns gemeinsam auf den Weg, um das Lernen auf Distanz gewinnbringend zu gestalten. Hierfür ist es wichtig, dass jeder sich seiner Rolle und seiner Aufgaben hinsichtlich der neuen Arbeitsform bewusst ist.

Die Lehrkräfteverpflichten sich zur

  • Einführung der Schüler*innen in die Tools und Arbeitsweisen mit TEAMS
  • Erläutern die Leistungsbewertungskriterien für das Lernen auf Distanz
  • Benachrichtigung der Eltern bei zweimaliger Nichtpräsenz an den Onlineveranstaltung bzw. zweimalig nicht gemachten Aufgaben
  • zeitlichen Beschränkung der Übermittlung von Informationen und Aufgaben bei TEAMS (montags 7.50 Uhr bis freitags 16.00 Uhr unabhängig davon um welche Form des Unterrichts es sich handelt)
  • Erreichbarkeit bei TEAMS mindestens während der im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtsstunden der Lerngruppe
  • Beratung, Feedback und Korrekturen auf Grundlage von Fachkonferenzbeschlüssen
  • Beratung, Feedback, Korrekturen und Notenbekanntgaben in privaten Kanälen

Die Schülerinnen und Schülerverpflichten sich zur

  • Teilnahme an den Videokonferenzen
  • Einhaltung der eigenen Arbeitszeiten
  • angemessenen und eigenverantwortlichen Arbeitshaltung
  • unverzüglichen Problemmeldung bei der zuständigen Fachlehrkraft
  • tägliche Einsichtnahme von montags bis freitags in die Lerngruppenkacheln bei TEAMS (auch in den Phasen von Präsenzunterricht)

Die Elternverpflichten sich zur

  • Schaffung eines Ruheraums zum Arbeiten
  • schriftlichen Entschuldigung ihrer Kinder bei Versäumnissen bei der Klassenleitung
  • Unterstützung bei der Schaffung eines häuslichen Organisationsrahmens basierend auf einen leistungsfähigen Internetzugang und einer angemessenen technischen Ausstattung
  • absoluten Einhaltung des Datenschutzes, indem sie TEAMS als einen „virtuellen Unterrichtsraum“ akzeptieren, zu dem Eltern keinen Zutritt haben. Der Account ist ausschließlich der Account der Schüler